ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ONLINEPLATTFORM DES VERKÄUFERS

  1. Die IMPORTO Drive s.r.o., mit Sitz Puškinova 663, Klatovy IV, 339 01 Klatovy, IdNr. 28905601, als Verkäufer betreibt unter den Internetadressen https://shop.importo.eu für potenzielle und bestehende Kunden und Geschäftspartner eine Onlineplattform (die "Onlineplattform"), die Benutzern nach Registrierung den Zugang zu den vom Verkäufer angebotenen Fahrzeugen und die Einsendung von Bestellungen ermöglicht sowie die Auftragsabwicklung erleichtert.
  2. Für Benutzer der Onlineplattform wird nach Registrierung ein Benutzerkonto (das "Benutzerkonto") eingerichtet; sie erhalten Zugang zum geschützten Bereich für Kunden und Besteller (der "Benutzerbereich"). Der Besteller ist gehalten, die Login-Daten für sein Benutzerkonto vor Missbrauch zu schützen und Dritten keinen Zugang zu seinem Benutzerkonto zu gewähren.
  3. Der Benutzerbereich dient dazu, Bestellungen zu erteilen und Informationen zu angenommenen Aufträgen zu erteilen; hierzu gehören z.B. die Ansicht des Bestellstatus, des voraussichtlichen Lieferdatums u.ä.
  4. Die Abgabe von Bestellungen im Benutzerbereich seitens der Besteller richtet sich nach diesen AGB, deren aktueller Wortlaut auf der Onlineplattform zur Verfügung steht und denen der Besteller vor Absendung jeder Bestellung (d.h. jedes Angebots auf Vertragsschluss) ausdrücklich zustimmen muss.
  5. Das auf unserer Website (und insbesondere dann im Benutzerbereich) eingestellte Angebot an Fahrzeugen (als Kaufgegenstand) stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Vertragsschluss (invitatio ad offerendum) dar. Die Anwendung des § 1732 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird hiermit ausgeschlossen.
  6. Die Bestellung des Bestellers stellt ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss (Kaufangebot) dar, welches im Einklang mit und unter Akzeptanz dieser AGB gemacht wird. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail, die eine Übersicht der Bestellung einschl. der aktuellen Fassung dieser AGB enthält; diese E-Mail geht an die elektronische Zustelladresse des Bestellers ab. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, eine Überprüfung der Bestellung bzw. des Bestellers vorzunehmen.
  7. Nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer ist der Besteller an seine Bestellung für sieben Tage gebunden.
  8. Soweit der Verkäufer an der Annahme der Bestellung interessiert ist, bestätigt er diese (und akzeptiert damit das Angebot auf Vertragsschluss) per E-Mail, die innerhalb von sieben Tagen an den Käufer versandt wird, bzw. gegebenenfalls durch Versand einer Anzahlungsrechnung an die E-Mail-Adresse des Käufers. Mit der Annahme der Bestellung kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Besteller zustande. Alternativ kann der Kaufvertrag so geschlossen werden, dass der Verkäufer auf der Grundlage der Bestellung einen Kaufvertrag aufsetzt, welcher vom Besteller sodann im Benutzerbereich gutgeheißen wird; in diesem Fall gilt der Kaufvertrag zu dem Moment als geschlossen, in dem der Besteller diesen im Benutzerbereich akzeptiert.
  9. Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderweitigen Vereinbarung regeln diese AGB die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer, einschließlich sämtlicher künftiger Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden. Einem formularmäßigen oder anderweitigen Verweis auf die Geschäftsbedingungen des Bestellers widerspricht der Verkäufer hiermit. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich, dass er am Abschluss des Kaufvertrags nicht interessiert ist, wenn diesem die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht als untrennbarer Bestandteil beigefügt sind.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu fordern, und zwar auch wiederholt. Dies setzt eine ausdrückliche dahingehende Vereinbarung in Schriftform oder die Ausstellung einer Anzahlungsrechnung voraus; vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung betreffend die Fälligkeit gilt, dass die Vorauszahlung innerhalb von fünf (5) Tagen nach Vertragsschluss oder Eingang der Anzahlungsrechnung fällig ist.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der entsprechenden Rechnung (z.B. an die E-Mail-Adresse des Käufers) zur Zahlung fällig, wobei die Ausstellung der Rechnung erfolgt, nachdem der Kaufgegenstand zur Übergabe bereitsteht, spätestens jedoch bei Übergabe des Kaufgegenstands. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Kaufgegenstand zu übergeben, bevor nicht der Kaufpreis in voller Höhe entrichtet wurde. Nach Ermessen des Verkäufers kann insbesondere bei Dauerkunden die Zahlung des (Rest-)Kaufpreises auch nach Lieferung des Kaufgegenstands eingeräumt werden; in einem solchen Fall ist der (Rest-)Kaufpreis innerhalb von drei (3) Tagen nach Abnahme des Kaufgegenstands fällig, jedenfalls aber nicht später als drei (3) Tage nach Zusendung der Rechnung an die E-Mail-Adresse des Käufers.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Frachtkosten und jegliche Kosten für sonstige Nebenleistungen innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der entsprechenden Rechnung (z.B. an die E-Mail-Adresse des Käufers) zur Zahlung fällig.
  4. Gegen Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt wurde. Zurückbehaltungsrechte des Käufers können nur unter denselben Voraussetzungen geltend gemacht werden.
  5. Bargeldlose Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
  6. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

VERGÜNSTIGTE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Verkäufer kann sich entschließen, Premiumkunden (Käufern) die Zahlung des Kaufpreises erst innerhalb von 5 Tagen nach Fahrzeuglieferung als Gratisservice anzubieten (also einen Lieferantenkredit ohne Aufpreis). Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises dann nicht innerhalb der eingeräumten fünf Tage für die Zahlung, so hat der Käufer eine Gebühr i.H.v. 20 Euro für jeden Verzugstag zu zahlen; die Bestimmungen dieser AGB betreffend die Verzugsfolgen bleiben hiervon unberührt. Die Gebühr kann durch Abzug der entsprechenden Anzahl von Punkten vom Punktekonto des Kunden eingestrichen werden, welches vom Verkäufer im Rahmen von Bonus- und anderen Kundenprogrammen geführt wird.
  2. Jeder Kunde hat das Recht, um einen Aufschub der Zahlung des Kaufpreises zu bitten, so dass der Kaufpreis nicht spätestens bei Fahrzeugübergabe, sondern erst innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe (gegen eine Anhebung des Kaufpreises um 0,1 %) bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe (gegen eine Anhebung des Kaufpreises um 0,3 %) fällig wird; die Bestimmungen dieser AGB betreffend die Verzugsfolgen bleiben hiervon unberührt.

LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Die Liefertermine, die ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden können und ansonsten für den Verkäufer unverbindlich sind (so dass es sich also um reine Richtwerte handelt), sind schriftlich festzusetzen (wobei hierunter v.a. die Bekanntgabe im Benutzerbereich in der Rubrik "Bestellungen" zu verstehen ist). Die Lieferfrist für den Kaufgegenstand beginnt nach Zahlung des Kaufpreises mit der Zusendung der Mitteilung über die Bereitstellung des Kaufgegenstands und beträgt (höchstens) 30 Tage. Der Verkäufer behält sich das Recht auf vorzeitige Lieferung vor, d.h. insbesondere bei Dauerkunden, wo die Lieferung noch vor Zahlung des Kaufpreises erfolgen kann. Im Falle von nicht auf Lager vorgehaltenen Bestandsfahrzeugen (d.h. im Falle von Fahrzeugen, die der Verkäufer beim Hersteller bestellt) kann die Lieferfrist nicht vor Herstellung des Fahrzeugs ablaufen. Die rein zu Informationszwecken dienenden, unverbindlichen Lieferfristen werden im Benutzerbereich aufgeführt bzw. dort auch aktualisiert.
  2. Der Beginn der vereinbarten bzw. angegebenen Lieferzeit setzt die ordnungs- und fristgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen auf Seiten des Käufers voraus. Der Verkäufer kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrags geltend machen.
  3. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz wg. Verzugs auf Seiten des Verkäufers, so wird die Schadenshöhe hiermit mit höchstens 2 % des vereinbarten Kaufpreises gedeckelt, es sei denn, der Schaden wurde vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  4. Falls dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich wird, so haftet er mit der vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzung. Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, falls der Schaden auch bei fristgerechter Lieferung eingetreten wäre oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gilt ein unvorhersehbares Hindernis, welches unabhängig vom Willen des Verkäufers eingetreten ist und den Verkäufer an der Erfüllung seiner Pflicht hindert, d.h. insbesondere (aber keinesfalls ausschließlich) Naturkatastrophen, die Einwirkung von Elementargewalten, klimatische Verhältnisse, Verzug oder Pflichtverletzung auf Seiten von Subunternehmern oder Partnern des Verkäufers, Epidemien und die zu deren Eindämmung ergriffenen Maßnahmen, Eingriffe der staatlichen Gewalt (oder die Untätigkeit von Behörden), kriegerische Auseinandersetzungen und deren Folgen, Energieversorgungsunterbrechungen oder Verkehrszusammenbrüche. Ebenfalls als höhere Gewalt gilt der Umstand, dass der Hersteller Änderungen der Fahrzeugkonfiguration vornimmt oder die Produktion von Fahrzeugen mit einer bestimmten Ausstattung oder bestimmten Eigenschaften einstellt usw., sowie auch der Fall, dass Hersteller oder Zulieferer des Kaufgegenstands in Verzug geraten oder an den Verkäufer nicht zu den ursprünglich zugesagten oder vorgesehenen Terminen bzw. Fristen liefern. In den vorstehend genannten sowie auch allen anderen Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Der Verkäufer liefert das Fahrzeug an den Käufer zusammen mit sämtlichen im Vertrag genannten bzw. je nach Fahrzeugtyp (Bestandsfahrzeug, Bestellfahrzeug usw.) verfügbaren Papieren (so etwa die EG-Konformitätserklärung). Der Verkäufer wird diese Dokumente innerhalb von spätestens 20 Tagen nach Zahlung des gesamten Kaufpreises an die vom Käufer genannte Adresse zusenden.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Kaufgegenstands an der Lieferadresse des Verkäufers. Bei Lieferung durch Abnahme in der Betriebsstätte des Verkäufers oder durch Übergabe des Fahrzeugs an den Frachtführer des Käufers gilt als Zeitpunkt der Lieferung derjenige Augenblick, in welchem dem Käufer oder seinem Frachtführer ermöglicht wurde, auf das Fahrzeug an der Betriebsstätte des Verkäufers zuzugreifen (d.h. dieses abzuholen). Bei Lieferung an die Lieferadresse des Käufers gilt als Zeitpunkt der Lieferung die Bereitstellung des Fahrzeugs an der Lieferadresse des Käufers.
  7. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Übergabe und bis zur Begleichung der Forderung des Verkäufers gemäß dem Kaufvertrag das Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Während des Eigentumsvorbehalts verbleibt das Besitzrecht an der Zulassungsbescheinigung und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) beim Verkäufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die den Vertrag im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder ihres selbständig ausgeübten Gewerbes schließt (B2B-Verkäufe), so bleibt der Eigentumsvorbehalt so lange bestehen, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung beglichen wurden. Falls Dritte die Herausgabe der Vorbehaltsware anstrengen oder Ansprüche geltend machen, die diese berühren, so ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich von jedem solchen Zugriff seitens Dritter zu verständigen. Solange der Eigentumsvorbehalt fortbesteht, ist es dem Käufer untersagt, Pfandrechte oder eine Sicherungsübereignung am Kaufgegenstand zu bestellen. Ehe das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer keine Verträge eingehen, die die Übereignung des Kaufgegenstands auf Dritte zum Gegenstand haben (wie etwa einen Kaufvertrag, Vorvertrag zum Kaufvertrag usw.).
  8. Die Gefahr des Schadens am Fahrzeug geht auf den Käufer mit der Lieferung über (bzw. ab dem Moment, in dem der Käufer sich mit der Übernahme des Fahrzeugs in Verzug befindet). Ist der Käufer in Verzug mit der Zahlung des Kaufpreises, so geht die Schadensgefahr mit Eintritt des Zahlungsverzugs auf den Käufer über.

ABNAHME

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt der Mitteilung der Bereitstellung abzunehmen.
  2. Bei Nichtabnahme durch den Käufer kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Vom Verkäufer etwa eingeforderter Schadensersatz ist mit 15% des Kaufpreises pauschalisiert, vorbehaltlich des Nachweises eines noch höheren Schadens durch den Verkäufer bzw. des Nachweises seitens des Käufers, dass nur geringfügiger bzw. überhaupt kein Schaden verursacht wurde. Bei Verzug des Käufers mit der Abnahme des Fahrzeugs hat der Verkäufer dem Käufer gegenüber außerdem Anspruch auf Erstattung der Einlagerungskosten in einem Pauschbetrag von 5 Euro pro Verzugstag.

ZUSTAND DES FAHRZEUGS, ÜBERNAHME

  1. Das Fahrzeug ist ein EU-Neufahrzeug (bzw. neuwertiges Fahrzeug mit dem angegebenen Kilometerstand), unfallfrei, aus dem Ausland nach Deutschland bzw. ein anderes Land eingeführt. Das Fahrzeug entspricht den EU-Vorschriften für den Straßenverkehr (Typenzulassung durch die zuständige Verwaltungsbehörde), und hat im Übrigen die vom Hersteller in der technischen Beschreibung des Fahrzeugs aufgeführten technischen Eigenschaften und Werte. Es handelt sich um ein EU-Fahrzeug mit 0 km bzw. mit einem Kilometerstand von bis zu 100 km (insoweit als die Fahrzeuge im Rahmen der Überführung womöglich einige wenige gefahrene Kilometer ausweisen können); der Verkäufer sichert nicht die Eigenschaften eines Neuwagens im Sinne des deutschen Rechts zu.
  2. Bei Lieferung bestätigt der Käufer die tatsächliche Übernahme des Fahrzeugs durch Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls; als gleichwertig wird der Lieferschein des Frachtführers oder der internationale Frachtbrief (CMR) betrachtet. Mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll bestätigt der Käufer die vertragsgemäße Übernahme des Fahrzeugs ohne äußerlich erkennbare Mängel (d.h. insbesondere Kratzer oder Beulen), und erklärt, dass der Verkäufer seine vertraglich geschuldete Leistung mit der Übergabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfüllt hat.

MÄNGELHAFTUNG

  1. Der Verkäufer haftet zum Zeitpunkt der Lieferung für den Zustand des Fahrzeugs sowie Sach- und Rechtsmängel.

VERTRAGLICHE GARANTIE

  1. Anfang, Umfang und Dauer der vertraglichen Garantie sollen dem vom Hersteller gewährten Konditionen entsprechen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf äußerlich erkennbare Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung, die übliche Abnutzung, durch äußere Einflüsse verursachte Mängel, oder Mängel, die vom Käufer verursacht wurden (bzw. von einer Person, der der Käufer das Fahrzeug anvertraute oder die das Fahrzeug dem käuferischen Besitz entzog). Die Garantieansprüche müssen vom Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend gemacht werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Durchsetzung von Garantieansprüchen beim Hersteller.

ZULASSUNGS- UND STEUERPFLICHTEN

  1. Mit der Lieferung des Fahrzeugs wird der Käufer zu dessen gesetzlichem Halter mit sämtlichen sich hieraus ergebenden gesetzlichen Folgen; insbesondere haftet der Käufer Dritten gegenüber für den mit dem Betrieb des Fahrzeugs verursachten Schaden.
  2. Der Käufer darf das Fahrzeug erst nach Zulassung zum Straßenverkehr und Registrierung durch die zuständige Behörde betreiben.
  3. Ist das Fahrzeug bereits bei der zuständigen Zulassungsstelle registriert, so ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen ab Zustellung der in Ziffer 2 genannten Dokumente die Ummeldung des Eigentümers und Halters auf seine eigene Person (bzw. ggfs. die Person des Endkunden) veranlassen, bzw. dem Verkäufer sämtliche Mitwirkung zu leisten, so dass der Verkäufer für diese Änderung sorgen kann. Dem Käufer ist bekannt, dass das Fahrzeug für bis zu 12 Monate in privaten oder öffentlichen Registern oder Verzeichnissen des Ausfuhrlandes geführt sein kann; dies gilt auch für Neuzulassungen innerhalb des genannten Zeitraums, insbesondere wenn das Fahrzeug durch eine Leasinggesellschaft finanziert wird. Eine solche Registrierung (Zulassung) gilt nicht als Mangel am Fahrzeug und wurde bereits im Kaufpreis berücksichtigt; dies gilt auch für den Fall einer sog. Tageszulassung oder die Registrierung (Zulassung) mehrerer Voreigentümer (insbesondere Leasinggesellschaften und Autohäuser).
  4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung des Fahrzeugs und der zur Registrierung (Zulassung) erforderlichen Dokumente eine Bestätigung über die (Um)Meldung des Fahrzeugs im Fahrzeugregister (Teil II der Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugbrief) zuzusenden, bzw. zumindest eine vom Käufer unterzeichnete Urkunde über die Lieferung des Fahrzeugs an den Käufer und die Übernahme durch den Käufer in dessen Heimatstaat / im Lieferland.
  5. Auf schriftliches Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen eine Kopie des von der zuständigen Behörde im Land des Käufers ausgestellten Fahrzeugbriefs zuzusenden bzw. innerhalb derselben Frist eine Bestätigung auszustellen, wonach das Fahrzeug noch nicht angemeldet wurde (unter Angabe des Grundes, also z.B. weil das Fahrzeug sich noch im Lager des Käufers befindet und nicht weiterverkauft wurde).

HAFTUNG, VERZUG, VERZUGSZINSEN, SCHADENSERSATZ, RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  1. Der Käufer haftet für den Schaden, der dem Verkäufer wg. Nichterfüllung der käuferischen Pflichten bei der Registrierung (Zulassung) des Fahrzeugs und der Änderung der Person des Eigentümers und Halters gegenüber der zuständigen Behörde entstanden ist.
  2. Bei Annahmeverzug auf Seiten des Käufers oder falls der Käufer sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz für den ihm hierdurch entstandenen Schaden zu fordern, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen. Der Verkäufer behält sich weitergehende Ansprüche vor. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug oder Leistungsverzug hinsichtlich der geschuldeten Mitwirkung geraten ist.
  3. Der Käufer hat dem Verkäufer Verzugszins i.H.v. 0,1 % (ein Zehntel Prozent) vom Kaufpreis für jeden Tag des Verzugs mit der Leistung der Vorauszahlung oder der Nachzahlung des restlichen Kaufpreises oder der Frachtkosten zu zahlen. Darüber hinaus hat der Käufer dem Verkäufer eine einmalige Vertragsstrafe i.H.v. 20 % (zwanzig Prozent) vom Kaufpreis des Fahrzeugs (ohne MwSt.) zu zahlen, falls der Verzug des Käufers mit der Leistung der Vorauszahlung oder der Nachzahlung des restlichen Kaufpreises einen Zeitraum von zwanzig Tagen überschreitet. Falls der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt (oder einen Schritt mit gleicher Rechtsbedeutung unternimmt), ohne hierzu berechtigt zu sein, kann der Verkäufer Schadensersatz in pauschalisierter Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) vom Kaufpreis des Fahrzeugs (ohne MwSt.) fordern oder auf die Erfüllung des Vertrags bestehen. Gerät der Käufer bei der Übergabe des Kaufgegenstands in Verzug mit der Übernahme, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder eine pauschale Vertragsstrafe i.H.v. 10 % (zehn Prozent) vom Kaufpreis des Fahrzeugs (ohne MwSt.) zu verlangen.
  4. Der Käufer hat dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis des Fahrzeugs zu zahlen, falls er seine Pflicht verletzt, dem Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung des Fahrzeugs bzw. der zur Registrierung erforderlichen Dokumente einen Nachweis über die Eintragung des Fahrzeugs im Fahrzeugregister vorzulegen, der von einer öffentlichen Stelle ausgestellt wurde (Fahrzeugbrief), oder zumindest eine Bestätigung seitens des Käufers über die Lieferung des Fahrzeugs und dessen Übernahme durch den Käufer in dessen Heimatland / Lieferland.
  5. Die Vertragsstrafe unterliegt keiner etwaigen gerichtlichen Minderung. Neben dieser Vertragsstrafe hat der Käufer dem Verkäufer in voller Höhe den Schaden zu erstatten, der sich aus der mit der Vertragsstrafe belegten Pflichtverletzung ergibt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderung nach Zahlung der Vertragsstrafe einseitig gegen eine etwa auf den Kaufpreis geleistete Vorauszahlung aufzurechnen; die Erklärung der Aufrechnung tätigt der Verkäufer elektronisch, per E-Mail an die Adresse des Käufers. Vertragsstrafen sind zu dem Tag fällig, der auf den Tag folgt, an dem die mit Vertragsstrafe belegte Pflichtverletzung begangen wurde.
  6. Falls der Verzug des Käufers mit der Leistung einer Vorauszahlung oder der Nachzahlung des restlichen Kaufpreises mehr als fünf Tage beträgt, liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor, die dem Verkäufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag gibt. Den Rücktritt zeigt der Verkäufer dem Käufer elektronisch an, per E-Mail an die Adresse des Käufers. Durch den Rücktritt wird der Vertrag gelöst, als ob er nie bestanden hätte; allerdings berührt der Rücktritt folgende Bestimmungen nicht: Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Rechtswahl; Klausel betreffend die Beilegung von Streitigkeiten; sowie die weiteren Bestimmungen im folgenden Artikel.
  7. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Der Verkäufer darf den Kaufpreis außerdem anheben, falls der EUR/CZK-Wechselkurs 1 Monat oder später nach Vertragsschluss um mehr als 1 % absinkt (Referenzwert der Europäischen Zentralbank, https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html). Die Höhe des sich hieraus ergebenden Wechselkursverlusts wird den Kaufpreis entsprechend erhöhen. Der Käufer darf vom Vertrag zurücktreten, falls der Verkäufer eine wechselkursbedingte Anpassung des Kaufpreises in Höhe von 5 % oder mehr geltend macht.
  8. Wurden die Hauptleistungen der Vertragsparteien (d.h. Zahlungen auf den Kaufpreis, Lieferung des Kaufgegenstands) nicht innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsschluss erfüllt, so hört der Kaufvertrag ohne Weiteres auf zu existieren. Andere Gründe für den Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind ausgeschlossen.
  9. Erlischt der Kaufvertrag, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer sämtliche bereits geleisteten Vorauszahlungen auf den Kaufpreis zurückzuerstatten, und zwar innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag, an dem der Kaufvertrag aufgehört hat zu existieren.

SAMMELBESTELLUNGEN

  1. Kauft der Besteller im Rahmen einer Sammelbestellung mehrere Fahrzeuge, so gilt dies als ein einziger unteilbarer Kaufvertrag, soweit dem Besteller auf der Grundlage dieser Sammelbestellung ein Rabatt oder sonstige Vergünstigungen eingeräumt wurden bzw. dem Besteller angezeigt wird, dass ihm die von ihm ansonsten zu zahlenden Frachtgebühren erlassen werden.
  2. Gerät der Käufer im Rahmen ein und derselben Sammelbestellung mit der Bezahlung eines oder mehrerer Fahrzeuge in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Übergabe weiterer Dokumente (wie etwa Zulassungsbescheinigungen) bzw. die Übergabe weiterer Fahrzeuge in Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Fahrzeuge zu verweigern.
  3. Ist im Rahmen einer Sammelbestellung Verzug wg. der Nichtbezahlung eines oder mehrerer Fahrzeuge eingetreten, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder zu Teilen zurückzutreten. Sollte der auf der Grundlage einer Sammelbestellung geschlossene Kaufvertrag in Bezug auf auch nur eines der Fahrzeuge erlöschen, so büßt der Käufer jedes Recht auf einen Preisnachlass für die übrigen im Rahmen der Sammelbestellung georderten Fahrzeuge ein.

RECHTSSTELLUNG DES KÄUFERS, RECHTSWAHL, ZUSTELLUNGSREGELN, SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Die Parteien erklären einvernehmlich, den Kaufvertrag als Unternehmer im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu schließen. Keine der Parteien nimmt die Rechtsstellung eines Verbrauchers oder der schwächeren Partei ein.
  2. Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem tschechischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sämtliche Streitigkeiten, die sich etwa aus diesem Vertrag bzw. im Zusammenhang mit ihm ergeben, sollen endgültig beim Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik entschieden werden, gemäß dessen Schiedsregeln und durch einen vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannten Einzelschiedsrichter.
  4. Soweit diese AGB auf die Schriftform Bezug nehmen, wird hierunter ausdrücklich die Kommunikation per E-Mail und die Kommunikation im Rahmen des Benutzerbereichs verstanden. Zur Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer werden insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mails und die Kommunikation im Benutzerbereich herangezogen. Es obliegt dem Käufer, sich regelmäßig mit den im Benutzerbereich eingestellten Mitteilungen vertraut zu machen. Die Vernachlässigung dieser Pflicht geht zu Lasten des Käufers.
  5. An den Käufer gerichtete Korrespondenz gilt mit dem Tag als zugestellt, zu dem der Versand an die im Benutzerkonto aufgeführte E-Mail-Adresse erfolgt ist, bzw. bei Zustellung vermittels Postdienstleister oder Kurierdienst am dritten Tag nach Aufgabe der Sendung beim Zustellunternehmen (im Falle der Zustellung an eine im Benutzerkonto aufgeführte inländische Adresse) bzw. am zehnten Tag nach Aufgabe der Sendung beim Zustellunternehmen (im Falle der Zustellung an eine im Benutzerkonto aufgeführte ausländische Adresse). Mitteilungen im Benutzerbereich gelten mit der Anmeldung (Login) des Empfängers, jedenfalls aber am dritten Werktag nach Einstellung der Mitteilung im Benutzerbereich als zugestellt.
  6. Zu Beginn jeder Nutzung des Benutzerbereichs muss sich der Benutzer vermittels seiner ihm im Rahmen der Registrierung zugeteilten Login-Daten (Username und Passwort) einloggen.
  7. Der Schutz personenbezogener Daten, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden, hat für uns oberste Priorität. Die Details hierzu können Sie der separaten Datenschutzerklärung auf der Onlineplattform des Verkäufers entnehmen. Der Verkäufer ist zur Sperrung der Zugangsberechtigung zu selbiger insbesondere dann berechtigt, wenn es zu einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gekommen ist, sowie bei Missbrauch der persönlichen Login-Daten, bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten im Umgang mit Zugangs- bzw. Benutzerdaten, bei Verstoß gegen das anwendbare Recht bzw. bei falschen Angaben im Rahmen der Registrierung und außerdem bei einer Verletzung der käuferischen Pflicht zur Verschwiegenheit oder einem Verzug des Käufers mit Zahlungen welcher Art auch immer. Es wurde keine bestimmte Verfügbarkeit oder Funktionalität der Onlineplattform vereinbart.
  8. Der Käufer wird hinsichtlich sämtlicher Tatsachen, von denen er im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Umsetzung des Kaufvertrags erfährt, Stillschweigen bewahren und derartige Informationen nicht an Dritte weitergeben. Insbesondere darf der Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nicht mit Zulieferern des Verkäufers (einschließlich Subunternehmern) Kontakt aufnehmen.

Diese AGB sind gültig und wirksam ab dem 3. Mai 2023